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   BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 110.90   

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BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 110.90 (https://dejure.org/1991,10819)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.1991 - 1 WB 110.90 (https://dejure.org/1991,10819)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 1991 - 1 WB 110.90 (https://dejure.org/1991,10819)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung des Handelns von Dienststellen und Vorgesetzten auf Mißstände und Mängel als Zweck einer Beschwerde nach § 1 Abs. 2 Wehrbeschwerdeordnung (WBO) - Ausreichender rechtlicher Schutz durch Rechtsbehelfe der WBO gegen Beurteilungen - Antrag eines Soldaten gegen ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 14.90

    Bestehen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung eines Soldaten -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 110.90
    Gegen die Versetzungsverfügung hat der Antragsteller Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt, den der Senat mit Beschluß vom 7. November 1990 - 1 WB 14/90 - zurückgewiesen hat.

    Die Beiakte des BMVg - P II 5 - Az. 25-05-12 485/90, die Akten 1 WB 14/90 und 1 WB 32/90 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 01.03.1990 - 1 WB 32.90

    Untersagung der Erstellung einer Beurteilung wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 110.90
    Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluß vom 1. März 1990 - 1 WB 32/90 - mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig zurückgewiesen.

    Die Beiakte des BMVg - P II 5 - Az. 25-05-12 485/90, die Akten 1 WB 14/90 und 1 WB 32/90 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 28.04.1981 - 1 WB 40.80

    Anspruch eines Berufsoffiziers auf Versetzung zum Heeresamt aufgrund einer

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 110.90
    Bei dieser Sachlage erweist sich ein Feststellungsbegehren des Antragstellers im Verhältnis zu einem - auf Aufhebung der planmäßigen Beurteilung gerichteten - Anfechtungsantrag als subsidiär und deshalb unzulässig (vgl. § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO; BVerwG Beschlüsse vom 28. April 1981 - 1 WB 40/80 und vom 6. August 1986 - 1 WB 46/86).
  • BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 127.90

    Geltendmachung von Zweifeln an der Unbefangenheit des nächsten und nächsthöheren

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 110.90
    Über die vom Antragsteller mit Schreiben vom 28. Mai 1990 eingelegte weitere Beschwerde hat der InspH nicht entschieden und den vom Antragsteller unter dem 29. Juni gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit seiner Stellungnahme vom 25. Juli 1990 dem Senat vorgelegt (1 WB 127/90).
  • BVerwG, 06.08.1986 - 1 WB 46.86

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Rechtswidrigkeit einer dienstlichen

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 110.90
    Bei dieser Sachlage erweist sich ein Feststellungsbegehren des Antragstellers im Verhältnis zu einem - auf Aufhebung der planmäßigen Beurteilung gerichteten - Anfechtungsantrag als subsidiär und deshalb unzulässig (vgl. § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO; BVerwG Beschlüsse vom 28. April 1981 - 1 WB 40/80 und vom 6. August 1986 - 1 WB 46/86).
  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 153.82

    Versetzungsantrag eines Soldaten an das Bundesminister der Verteidigung - Antrag

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 110.90
    Da die Beschwerde nach § 1 Abs. 2 WBO nicht den Zweck hat, allgemein das Handeln von Dienststellen und Vorgesetzten auf Mißstände und Mängel zu überprüfen, besteht grundsätzlich auch kein Rechtsschutzbedürfnis für eine abstrakte Feststellung der Säumigkeit (BVerwG Beschluß vom 11. Januar 1983 - 1 WB 153/82).
  • BVerwG, 18.03.1987 - 1 WB 78.86

    Überprüfung der Beurteilungszuständigkeit des Vorgesetzten - Zuständigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 110.90
    In diesem Verfahren wird zu klaren sein, ob die von dem Antragsteller behauptete Befangenheit des beurteilenden Disziplinarvorgesetzten und des stellungnehmenden weiteren Disziplinarvorgesetzten gegeben war (vgl. BVerwG Beschluß vom 18. März 1987 - 1 WB 78/86).
  • BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 22.95

    Recht der Soldaten: Befangenheit des Beurteilenden

    Die Beschwerde des Antragstellers vom 4. August 1993 gegen die Ablehnung seines Antrags auf Wechsel der Zuständigkeit für die Beurteilung wies der InspH mit Beschwerdebescheid vom 19. November 1993 unter Hinweis auf den Beschluß des Senatsvom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 110.90 - mit der Begründung zurück, die Beschwerde sei unzulässig, weil das dafür erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehle.

    Für einen gesonderten gerichtlichen Antrag wegen dieser Frage besteht kein berechtigtes Interesse (Beschluß vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 110.90 -).

  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13

    Dienstliche Maßnahme; Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit;

    Der Senat hat bisher lediglich entschieden, dass für einen gesonderten Antrag auf Feststellung der Besorgnis der Befangenheit das erforderliche berechtigte Interesse (§ 43 Abs. 1 VwGO) oder das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn bzw. sobald der Soldat Beschwerde gegen die Beurteilung oder Stellungnahme erhoben hat, in deren Rahmen die genannte Inzidentprüfung stattfindet (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 110.90 - und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 22.95 - Buchholz 236.1 § 29 SG Nr. 2 = NZWehrr 1996, 67).
  • BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 127.90

    Geltendmachung von Zweifeln an der Unbefangenheit des nächsten und nächsthöheren

    Unter dem 8. Juni 1990 stellte er Antrag auf gerichtliche Entscheidung (1 WB 110/90).

    Die Beiakten des InspH - FüH/RB Az 25-05-11/79/90, FüH/RB 56/90, FüH/RB 21/90 sowie die Verfahrensakten 1 WB 141/89, 1 WB 1/90, 1 WB 14/90, 1 WB 20/90, 1 WB 30/90 und 1 WB 110/90 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

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